Kontraindikationen (Gegenanzeigen)

Eine Embolisation von Myomen kann nicht durchgeführt werden bei Patientinnen, welche aus irgendeinem Grunde keine für Gefäßuntersuchungen gebräuchlichen Röntgenkontrastmittel erhalten dürfen.

Die Embolsation hat bei sehr grossen Myomen (etwa ab einer Grösse von 15cm Durchmesser) etwas geringere Erfolgsaussichten und etwas höhere Komplikationsraten, kann jedoch unabhängig von der Größe der Myome prinzipiell bei jedem Myom durchgeführt werden.

Eine akute Infektion oder chronische Entzündungsreaktion im Beckenbereich sollte nicht vorliegen.

Sollten die Symptome der Patientin denen bei Myomen ähneln, jedoch durch eine bösartige Tumorerkrankung verursacht sein, verbietet sich die Embolisationsbehandlung.

Eine Embolisation von Myomen sollte nicht durchgeführt werden, wenn vorherig aus irgendeinem Grunde eine Bestrahlungsbehandlung im Becken (perkutane Radiatio oder Afterloading-Therapie) erfolgt ist.

 

Antworten zu häufig gestellten Fragen